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Norderney
Nach Plänen der Königlich-Preußischen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung wurde in den Jahren 1872 bis 1874 der Leuchtturm in der Inselmitte durch die Königliche General-Direktion des Wasserbaus gebaut. Nach zweieinhalbjähriger Bauzeit und einem Kostenvolumen von 200 000 Mark wurden das Bauwerk und das zweigeschossige daneben liegende "Leuchtfeuerwohnhaus" fertig gestellt. Der Große Norderneyer Leuchtturm wurde am 1. Oktober 1874 als festes Schifffahrtszeichen der Insel Norderney eingeweiht.
Die offizielle Bekanntgabe erfolgte allerdings erst Monate später, so dass es zwischenzeitlich immer wieder zu Verwechslungen mit den Feuern auf Wangerooge oder Helgoland kam. Dies führte zu verschiedenen Schiffsunglücken.
Seitdem ist er das einzige aktive Seefeuer auf der Insel. Mit dem Leuchtturm wurde die Sicherheit des Schiffsverkehrs vor der Deutschen Küste erhöht; er schloss eine Lücke zwischen den Leuchtfeuern von Borkum bis Wangerooge.
Der Leuchtturm in Klinkerbauweise steht mitten auf der Insel in den Dünen. Die roten Ziegel wurden mit Fischerbooten vom Festland auf die Insel gebracht und konnten nur bei Ebbe vom Watt zur Baustelle transportiert werden. Auf einem quadratischen Unterbau wurde das achteckige Turmteil errichtet. Und hierauf wurde die eiserne Laterne gesetzt. Der Leuchtturm hat eine Höhe von 53,60 m und scheint wegen seiner Lage auf den Dünen von einer Feuerhöhe von 59,60 m.
Zuerst wurde eine fünfdochtige Petroleumlampe installiert, die durch eine Fresnelsche Linse 1. Ordnung verstärkt wurde. Das Leuchtfeuer in Norderney ist das einzige linksdrehende Feuer an der deutschen Nordseeküste.
Das Leuchtfeuer wurde im Jahre 1930 an die insulare Stromversorgung angeschlossen und bekam eine 1000 Watt Glühbirne, die in den folgenden Jahren immer wieder erhöht wurde.
Bis 1959 wurde die Laterne mit einem in einem Schacht hängenden vier Zentner Gewicht angetrieben. Im Jahre1976 wurde das elektrische Leuchtfeuer automatisiert und wird heute von der Verkehrszentrale in Emden ferngesteuert.
Gravierende Feuchtigkeitsschäden machten 2003 bis 2006 eine grundsätzliche Bausubstanzerhaltung nötig.